Honorar

Für meine psychologischen Leistungen, die ich in freier Praxis anbiete, gelten folgende Tarife:

  • Einzelberatung                                  € 75.-/Einheit (60 min)
  • Eltern- und Familienberatung      € 85.-/Einheit (60 min), € 107,- (75min)
    • Elternberatung nach § 95 / Erziehungsberatung nach §107                           
  • Psychologische Behandlung bei Kostenzuschuss Kasse: 
    • Erstgespräch                           € 75,-
    • Einzeltermin                           € 90,-/Einheit (60 min)
    • Familientermin                     € 113,- (75min)
  • Schlafberatung 1001kindernacht € 75.-/Einheit (60 min) 
  • Entspannung & Klangmassage     € 70.-/Einheit (60 min)
  • Supervision                                        € 150.-/Einheit (60 min) - Teampreis für 3 Personen 
  • Vortrag                                                € 220.- für 1,5 h inkl. Diskussion
  • Workshop                                           € 100.- /Einheit (60 min) - exkl. Material         
  • Onlineberatung im privaten Instahelp-Chatroom:
    • Chatberatung                           € 65.-/Woche - Reiner Nachrichtenaustausch ohne Termin
    • Live-Termin                               € 75.-/Einheit (60 min) - Schriftlich oder Audio-/Videocall
  • Telefonische Nachbesprechung (Kind)  €1,-/min ab Dauer von 10 Minuten 

Informationen zu Kostenzuschuss oder Kostenübernahme

Vereinfacht zusammengefasst gilt bei Kindern & Jugendlichen Folgendes:

  • Haben Sie Sorge, dass ihr Kind gefährdet ist, eine krankheitswertige Störung zu entwickeln, kann eine präventive Maßnahme (Kostenzuschuss) über die BH-GU beantragt werden.
  • Bei bereits gefährdenden Situationen oder krankheitswertigen Symptomen gibt es Kostenzuschuss über die Kasse bzw. übernimmt die Bezirkshauptmannschaft (Jugendwohlfahrt) optional voll.
  • Für alle Termine rund um Beratung & Ressourcenstärkung  gelten auch weiterhin familienfreundliche Tarife

Erwachsene können im Falle von krankheitswertigen Symptomen bei den Krankenkassen um Kostenzuschuss ansuchen. Im Erstgespräch kann dies gut gemeinsam besprochen werden. 


Kostenzuschuss bei Psychologischer Behandlung

  • Der Richtsatz für psychologische Behandlung bewegt sich aktuell zwischen 80 und 100 Euro.
  • Seit dem 1.1.2024 ist gesetzlich verankert, dass klinisch psychologische Leistung mit der Kasse rückverrechnet werden kann. Seit Mitte Februar 2024 besteht eine Vereinbarung mit ÖGK, SVS sowie BVAEB, wie Kostenzuschüsse beantragt werden können.
  • Dazu gibt es klare Bedingungen:
    • krankheitswertige bzw. behandlungswürdige Symptome (Diagnose nach ICD 10)
    • Arztbestätigung (spätestens) nach dem ersten Termin
    • Sammelrechnung nach getätigten Zahlungen für max. 10 Einheiten (danach Chefarzt)
  • Eine Vorlage zur ärztlichen Bestätigung (Allgemeinmediziner reicht) sowie Informationen über die Höhe der Zuschüsse finden Sie hier
Download
Vorlage für ärztliche Bestätigung nach dem Erstgespräch inkl. Ablauf
Nehmen Sie bitte die ausgedruckte Vorlage zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin mit. Im Beiblatt entnehmen Sie bitte Details zum Ablauf.
Vorlage Ärztliche_Bestätigung.pdf
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Download
Übersicht über Kassenzuschüsse - Stand Februar 2024
Hier können Sie die aktuell geltenden Zuschüsse für ÖGK, SVA sowie BVAEB entnehmen.
Kostenzuschüsse Kassen_Übersicht .pdf
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Kostenzuschuss oder Übernahme über BH / Jugendwohlfahrt

Für finanzielle Vergünstigungen über die BH Graz-Umgebung gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Eine vollständige Kostenübernahme  ist möglich, wenn mittels Sozialarbeit/Jugendwohlfahrt eine akute Gefährdung des Kindes/Jugendlichen festgestellt wird. Hierfür nehmen Sie bitte mit der zuständigen Sozialarbeiterin ihres Bezirkes Kontakt auf. 
  2. Für eine sogenannte  "Präventive Hilfe" ohne Sozialarbeit ist eine Teilrefundierung der psychologischen Behandlung  (€ €32,44 pro Einzeleinheit) möglich. Dafür sind folgende Formulare bei der BH GU einzureichen: Formblatt 7 (von den Eltern auszufüllen) & Formblatt 11 (von mir). 

Steuerliche Absetzbarkeit

Psychologische Beratung/Behandlung mit Befund ist steuerlich absetzbar (außergewöhnliche Belastung/Krankheitskosten) und wird ggf. auch von Ihrer Zusatzversicherung abgedeckt (ambulante Leistungen). 


STORNOBEDINGUNGEN - FAIR USE

"Im Falle des Falles..."

  • Bei Absage des vereinbarten Termines bis zum Vortag ist kostenloses Storno möglich.
  • Bei Absage am selben Kalendertag erlaube ich mir € 20.- in Rechnung zu stellen.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Praxistermin oder Absage unmittelbar vor dem Termin ist der volle Betrag zu zahlen.
  • Ausnahme: Bei plötzlicher Erkrankung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!