Für meine psychologischen Leistungen, die ich in freier Praxis anbiete, gelten folgende Tarife:
Vereinfacht zusammengefasst gilt bei Kindern & Jugendlichen Folgendes:
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Haben Sie Sorge, dass ihr Kind gefährdet ist, eine krankheitswertige Störung zu entwickeln, kann eine präventive Maßnahme (Kostenzuschuss) über
die BH-GU beantragt werden.
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Bei bereits gefährdenden Situationen oder krankheitswertigen Symptomen gibt es Kostenzuschuss über die Kasse bzw. übernimmt die
Bezirkshauptmannschaft (Jugendwohlfahrt) optional voll.
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Bei finanziellen Engpässen ohne Gefährdung können Sie sich auch unter GesundausderKrise für einen kostenlosen Therapieplatz registrieren. Mit Wartezeiten ist zu rechnen. Ich selbst habe 3-4 Plätze á 15
Einheiten zur Verfügung. Bitte fragen Sie mich nach aktuellen Kapazitäten!
Erwachsene können selbstverständlich ebenso im Falle von krankheitswertigen Symptomen bei den Krankenkassen um Kostenzuschuss ansuchen. Im
Erstgespräch kann dies gut gemeinsam besprochen werden.
Für
finanzielle Vergünstigungen über die BH
Graz-Umgebung gibt es folgende Möglichkeiten:
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Eine vollständige Kostenübernahme ist möglich, wenn mittels Sozialarbeit/Jugendwohlfahrt eine akute Gefährdung des
Kindes/Jugendlichen festgestellt wird. Hierfür nehmen Sie bitte mit der zuständigen Sozialarbeiterin ihres Bezirkes Kontakt auf.
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Für eine sogenannte "Präventive Hilfe" ohne Sozialarbeit ist eine Teilrefundierung der psychologischen Behandlung (€
€32,44 pro Einzeleinheit) möglich. Dafür sind folgende Formulare bei der BH GU einzureichen: Formblatt 7 (von den Eltern auszufüllen) &
Formblatt 11 (von mir).
Psychologische Beratung/Behandlung mit Befund ist steuerlich absetzbar (außergewöhnliche
Belastung/Krankheitskosten) und wird ggf. auch von Ihrer Zusatzversicherung abgedeckt (ambulante Leistungen).
"Im Falle des Falles..."
- Bei Absage des vereinbarten Termines bis zum Vortag ist kostenloses Storno möglich.
- Bei Absage am selben Kalendertag erlaube ich mir € 20.- in Rechnung zu stellen.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Praxistermin oder Absage unmittelbar vor dem Termin ist der volle Betrag zu zahlen.
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Ausnahme: Bei plötzlicher Erkrankung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!