Honorar

Für meine psychologischen Leistungen, die ich in freier Praxis anbiete, gelten 2026 folgende Tarife:

  • Einzelberatung                                  € 85.-/Einheit (60 min)
  • Paar- und Familienberatung         € 115,-/Einheit im Paar-/Familiensetting (75 min)
  • Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung bei Trennung und Scheidung 
    • Elternberatung nach § 95        € 45,-pro Person/Einheit, Paarsetting (60 min)
                                                         € 90,- Einzelsetting
    • Elternberatung nach §107       € 55,-pro Person/Einheit, Paarsetting (60 min) 
                                                         € 90,- Einzelsetting                 
  • Psychologische Behandlung bei Kostenzuschuss Kasse: (2026 höhere Refundierung SVS/BVA)
    • Erstgespräch                           € 85,-
    • Einzeltermin                           € 100,-/Einheit (60 min)
    • Familientermin                     € 120,- (75min)
  • Schlafberatung 1001kindernacht € 85.-/Einheit (60 min) bei Einzelberatung
  • Entspannung & Klangmassage     € 80.-/Einheit (60 min)
  • Supervision                                        € 180.-/Einheit (60 min) - Teampreis ab 3 Personen 
  • Vortrag                                                € 250.- für 1,5 h inkl. Diskussion
  • Workshop                                           € 200.- /Einheit (60 min) - exkl. Material         
  • Onlineberatung im privaten Instahelp-Chatroom:
    • Chatberatung                           € 75.-/Woche - Reiner Nachrichtenaustausch ohne Termin
    • Live-Termin                               € 85.-/Einheit (60 min) - Schriftlich oder Audio-/Videocall
  • Telefonische Nachbesprechung (Kind)  €1,-/min ab Dauer von 10 Minuten 

Informationen zu Kostenzuschuss oder Kostenübernahme

GUTE AUSSICHTEN VORWEG:

Ab Frühjahr 2026 wird die ÖGK auch vollfinanzierte Kassenplätze bereitstellen

BITTE BEACHTEN:  Diese - wie auch die kostenfreien Plätze bei GesundAusDerKrise - können LEIDER NICHT direkt beim gewünschten Psychologen/der gewünschten Psychologin beantragt werden. 
Die Zuteilung erfolgt über eine zentrale Anmeldestelle, Kriterien sind z.B. Zielgruppe (Alter, Schwerpunkt) wie regionale Nähe. 
Dafür registrieren Sie sich bitte in Folge direkt über den BÖP (Bundesverband Österreichischer PsychologInnen). 

Aktuell plane ich noch keine Teilnahme an den Kassenplätzen, jedoch bin ich Teil des Teams bei  GesundausderKrise! 


VEREINFACHT ZUSAMMENGEFASST für Kinder & Jugendliche:

  • Haben Sie Sorge, dass ihr Kind gefährdet ist, eine krankheitswertige Störung zu entwickeln, kann eine präventive Maßnahme (Kostenzuschuss) über die BH-GU beantragt werden.
  • Bei bereits gefährdenden Situationen oder krankheitswertigen Symptomen gibt es Kostenzuschuss über die Kasse bzw. übernimmt die Bezirkshauptmannschaft (Jugendwohlfahrt) optional voll.
  • Bei finanziellen Engpässen ohne Gefährdung können Sie Ihr Kind auch unter GesundausderKrise für einen kostenlosen Therapieplatz registrieren. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.  Angaben zu Wunschbehandlerinnen im Projekt können dabei leider NICHT berücksichtig werden; die Zuteilung erfolgt anonymisiert nach relevanten Auswahlkriterienl! 

Erwachsene können in meiner Praxis ebenso im Falle von krankheitswertigen Symptomen bei den Krankenkassen um Kostenzuschuss ansuchen. Im Erstgespräch kann dies gut gemeinsam besprochen werden.  


Kostenzuschuss bei Psychologischer Behandlung

  • Der Richtsatz für psychologische Behandlung bewegt sich aktuell zwischen 90 und 150 Euro.
  • Seit dem 1.1.2024 ist gesetzlich verankert, dass klinisch psychologische Leistung mit der Kasse rückverrechnet werden kann. Seit Mitte Februar 2024 besteht eine Vereinbarung mit ÖGK, SVS sowie BVAEB, wie Kostenzuschüsse beantragt werden können.
  • Dazu gibt es klare Bedingungen:
    • krankheitswertige bzw. behandlungswürdige Symptome (Diagnose nach ICD 10)
    • Arztbestätigung (spätestens) nach dem ersten Termin
    • Sammelrechnung nach getätigten Zahlungen für max. 10 Einheiten (danach Chefarzt)
  • Eine Vorlage zur ärztlichen Bestätigung (Allgemeinmediziner reicht) sowie Informationen über die Höhe der Zuschüsse finden Sie hier, ab 2026 erfreulicherweise erhöht! :-)
Download
Vorlage für ärztliche Bestätigung nach dem Erstgespräch inkl. Ablauf
Nehmen Sie bitte die ausgedruckte Vorlage zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin mit. Im Beiblatt entnehmen Sie bitte Details zum Ablauf.
Vorlage Ärztliche_Bestätigung.pdf
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Download
Kostenzuschüsse Krankenkassen 2026
Hier können Sie die aktuellen Zuschüsse der Österreichischen Krankenkassen entnehmen. Quelle: BÖP
Kostenzuschüsse Kassen_2026_Übersicht .p
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Kostenzuschuss oder Übernahme über BH / Jugendwohlfahrt

Für finanzielle Vergünstigungen über die BH Graz-Umgebung gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Eine vollständige Kostenübernahme  ist möglich, wenn mittels Sozialarbeit/Jugendwohlfahrt eine akute Gefährdung des Kindes/Jugendlichen festgestellt wird. Hierfür nehmen Sie bitte mit der zuständigen Sozialarbeiterin ihres Bezirkes Kontakt auf. 
  2. Für eine sogenannte  "Präventive Hilfe" ohne Sozialarbeit ist eine Teilrefundierung der psychologischen Behandlung  (€ €32,44 pro Einzeleinheit) möglich. Dafür sind folgende Formulare bei der BH GU einzureichen: Formblatt 7 (von den Eltern auszufüllen) & Formblatt 11 (von mir). 

Steuerliche Absetzbarkeit

Psychologische Beratung/Behandlung mit Befund ist steuerlich absetzbar (außergewöhnliche Belastung/Krankheitskosten) und wird ggf. auch von Ihrer Zusatzversicherung abgedeckt (ambulante Leistungen). 


STORNOBEDINGUNGEN - FAIR USE

"Im Falle des Falles..."

  • Bei Vorhersagbarkeit bitte ich generell um Absage bis spätestens 24 h vor Termin.
  • Bei Absage des vereinbarten Termines bis zum Vortag (innerhalb der Geschäftszeiten!) ist kostenloses Storno möglich.
  • Bei Absage am selben Kalendertag erlaube ich mir € 50.- in Rechnung zu stellen.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Praxistermin oder Absage unmittelbar vor dem Termin ist der volle Betrag zu zahlen.
  • AUSNAHME: Bei plötzlicher Erkrankung & Notfällen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!